Wo Faktencheck drunter steht, hat jemand was richtig gemacht!

Sogenannte Faktenchecker, die für sich in Anspruch nehmen, die einzig wahre und unumstößliche Wahrheit über Vorgänge zu wissen, sind die Pest der Neuzeit.

Nein, mein Guter, nicht, weil ich oder sonst jemand sich scheuen würde, zuzugeben, dass irgendeine Behauptung oder Annahme falsch gewesen sei, sondern weil diese Faktenchecker schlichtweg keine Fakten checken, sondern einfach nur ihre Meinung zu etwas kundtun und dies als „Fakt“ verkaufen.

Ein Beispiel, wie es offensichtlicher gar nicht sein könnte, lieferte das Online- und Printmagazin Tichys Einblick, das sich gegen den Staats-Faktenchecker „Correctiv“ zur Wehr setzen musste. In einem Artikel vom 09. Juli schreibt der Herausgeber Roland Tichy:

 Warum Correctiv im Auftrag von Facebook so vorgeht, offenbart ein Anwaltsschreiben: Es geht darum, abweichende Sichtweisen ohne Rücksicht auf Fakten zu bekämpfen und möglichst auszuschalten. Denn statt dass die Faktenchecker ihren Irrtum einräumen, lassen sie jetzt durch ihre Anwälte behaupten: Bei der Prüfung von Fakten gehe es ihnen gar nicht um Fakten, sondern um Meinung. Und die Äußerung jeder wie auch immer gearteten, vielleicht sogar falschen Tatsachenbehauptung sei durch den grundgesetzlichen Artikel 5 gedeckt, weil die Darstellung „einer Tatsache als richtig oder falsch eine Bewertung, d.h. Meinung, ist“. Und selbstverständlich falle dies unter das Grundrecht der Meinungsäußerung. Zu berücksichtigen sei, dass die „Wiedergabe des Ergebnisses einer Faktenprüfung (einschließlich der Einstufung einer Tatsache als wahr oder unwahr) auch wertende Elemente enthält, also ein Werturteil ist.“

und weiter

[…] Kurz gesagt: Faktenprüfer prüfen keine Fakten, Faktenprüfer prüfen, ob eine Meinung salonfähig ist. Wer davon abweicht, wird der Verbreitung von Fake-News beschuldigt, auch wenn die Fakten sich bestätigen.

Quelle

Wenn man sich ansieht, wer hinter Correctiv steckt und wer dessen Finanziers sind, dem wird auch klar, welche Absichten dahinter stecken. Unliebsame Meinungen, also jene, die nicht auf Linie sind, abzuwürgen. Im Prinzip sind diese albernen Faktencheckereinblendungen praktische Hinweise auf lesenswerte Artikel. Vor allem für jene, die selbst in der Lage sind, sich Gedanken über einen Artikel zu machen, bzw. selbst zu recherchieren. 

Auch der in linientreuen Kreisen unbeliebte Blog Die Achse des Guten wurde schon zum Angriffsziel von den selbsternannten Tugendwächtern von Soros‘ Gnaden. In diesem Text wird lediglich eine Frage gestellt und als „zu klären“ definiert. Was macht Correctiv?

In seiner Funktion als Faktenchecker für Facebook markierte Correctiv diesen Artikel und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“

Nun wurde jedoch dieser Faktencheck von Correctiv gerichtlich verboten, denn die Informationen in dem Artikel waren nicht „teilweise falsch“. Correctiv hatte eine Nicht-Tatsachenbehauptung, eine Frage, als Falschinformation gewertet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbot diesen konkreten Faktencheck nun, nachdem das Landgericht Mannheim eine entsprechende einstweilige Verfügung in vorheriger Instanz abgelehnt hatte.

Quelle

Man mag sich gar nicht ausrechnen, was solche massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit für manche kleine Blogs für Auswirkungen hat. Einschränkung der Reichweite, Abschreckung durch Diffamierung. Nicht jeder kann sich bekannte Medienanwälte leisten, die Correctiv bzw. Facebook sieben ordentliche Ohrfeigen verpassten:

Sieben Ohrfeigen für Correctiv

Fazit: Ignoriert diesen Quatsch, diese Einblendungen unter Postings oder Videos. Lest den Artikel, wenn er Euch interessiert, denkt darüber nach, hinterfragt (so wie man alles hinterfragen sollte!) und lasst Euch nicht von selbsternannten Nannys vorschreiben, was ihr lesen dürft und was nicht!

Fast vergessen: Noch ein ganz aktueller Artikel zum Thema auf der Achse des Guten:

https://www.achgut.com/artikel/das_ist_fakt_ach_wirklich

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